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AGB

Allgemeines

Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

Rechnungen

Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.

Zahlungsbedingungen

  • 1/3 der im Angebot angebotenen Angebotssumme ist binnen 7 Tagen nach Angebotsbestätigungen zu zahlen.
  • 1/3 der im Angebot angebotenen Angebotssumme ist bis spätestens 7 Tage vor der entsprechenden Leistung zu zahlen.
  • 1/3 der im Angebot angebotenen Angebotssumme ist bar am Veranstaltungstag zu zahlen oder vorher schon auf das u.a. Bankkonto zu zahlen.

Termine

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

Stornierung

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir

  • > 60 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25%,
  • 30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%,
  • 14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%,
  • 7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90%

des Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und Gerichtsstand ist Bielefeld. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 Abs. 1 Satz 2 genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Haftung

Die mobile Curry Lounge kann bei Ausfall von Geräten oder Personal vor, nach oder während der Leistungsnutzung nicht haftbar gemacht werden, außer es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Diese ist rechtskräftig nachzuweisen. Bei Ausfall von Geräten oder Personal ist die mobile Curry Lounge verpflichtet geeigneten oder ähnlichen Ersatz für die angebotene Dienstleistung zu finden und entsprechend einzusetzen. Dabei ist der Sachverhalt auf Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Aus einem Ausfall den der Veranstaltungsservice nicht zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz stellen. Rechtsansprüche Dritter können nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber dem Veranstaltungsservice geltend gemacht werden. Ist ein Ausfall von Geräten oder Personal vor Leistungsnutzung bekannt, ist der Veranstaltungsservice verpflichtet den Auftragnehmer ohne Verzug in Kenntnis zu setzen.

Bilder

Die auf unseren Veranstaltungen entstandenen Bilder dürfen für unsere Homepage und weitere Werbemaßnahmen verwendet werden.

Referenzen

Wir dürfen das Logo Ihres Unternehmens für unsere Referenzliste verwenden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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